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Ist der Zahnersatz mangelhaft, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der ausländischen Praxis selbst geltend machen, meist am Sitz der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Die TK kann Sie dabei aus rechtlichen Gründen nicht unterstützen.

Weitere Details

Deshalb sollten Sie bereits vor der Behandlung klären, ob die zahnärztliche Praxis eine zweijährige Gewährleistung gibt und wie eventuelle Nachbehandlungen erfolgen können.