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An dem medizinisch notwendigen Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken oder Prothesen, beteiligt sich die TK mit einem festen Zuschuss. Die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen "belohnt" die TK mit einem höheren Zuschuss.

Weitere Details

In unserem Video haben wir die wesentlichen Inhalte dieser Seite zusammengefasst und mit einem kurzen Zeichentrickfilm veranschaulicht. Erfahren Sie, was genau die Kostenaufstellung enthält und wie unterschiedlich Ihre Eigenbeteiligung ausfallen kann.

Video: Zahn­er­satz kurz erklärt

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Seit dem 1. Oktober 2020 haben sich unsere Zuschüsse zu Ihrem Zahnersatz erhöht. Die Festzuschüsse decken jetzt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Für jeden Befund, zum Beispiel "abgebrochener Zahn", ist die Regelversorgung mit Zahnersatz festgelegt. 

Die Kosten setzen sich aus den zahnärztlichen Leistungen sowie den Material- und Laborkosten zusammen. Für einen Backenzahn fallen beispielsweise höhere Materialkosten als für einen Schneidezahn an - und damit auch höhere Gesamtkosten. Der Festzuschuss allerdings ist in beiden Fällen der gleiche.

Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent bzw. nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.

Mit der Zahnzusatzversicherung ZahnFlex unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich sehr gut absichern und Ihren Eigenanteil reduzieren. Wichtig zu wissen: Es gibt eine Wartezeit von acht Monaten. Mit unserem Tarifberater finden Sie schnell das passende Angebot.

Alles zur Zahnzusatzversicherung ZahnFlex finden Sie hier:

Zahnzusatzversicherung ZahnFlex


Rechenbeispiel für eine Krone in einem vollständigen Gebiss:

Durchschnittliche Gesamtkosten für eine Regelversorgung: 365,96 Euro

Zuschuss TK ohne Bonus: 219,58 Euro*

Zuschuss bei 5 Jahren lückenlosem Nachweis der Vorsorgeuntersuchung: 70 Prozent der Gesamtkosten = 256,17 Euro*

Zuschuss nach 10 Jahren lückenlosem Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen: 75 Prozent der Gesamtkosten = 274,47 Euro*

* Aktuelle Festzuschussbeträge ab 01.01.2024

Mehrleistungen tragen Sie selbst

Wenn Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt Mehrleistungen vereinbaren, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie die zusätzlichen Kosten hierfür selbst. Lassen Sie sich daher vor der Behandlung eingehend von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin beraten und aufzeigen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob es Alternativen gibt. Die Mehrleistungen sollten genau begründet werden.

Typische zahnärztliche Mehrleistungen sind:

  • Höherwertige Legierungen aus Edelmetall, zum Beispiel Gold
  • Vollverblendungen aus Kunststoff oder Keramik
  • Inlays, Onlays oder Overlays - diese sind nicht mit Zahnkronen vergleichbar und von den Festzuschüssen ausgenommen
  • Funktionsanalysen - hier ist eine Kostenbeteiligung gesetzlich ausgeschlossen

Unser Service für Sie: Expertenrat zum Zahnersatz

Sie möchten mit unabhängigen Zahnärzt:innen Ihren Heil- und Kostenplan besprechen? Die Zahnärztinnen und Zahnärzte im TK-ÄrzteZentrum informieren Sie individuell anhand Ihres persönlichen Heil- und Kostenplans. Sie erfahren, ob es Alternativen gibt und ob Sie möglicherweise sogar Kosten sparen können. Ihnen entstehen hierfür keine Kosten.

Wenn Sie mehr über das Beratungsangebot zum Zahnersatz wissen möchten:

Expertenrat Zahnersatz

Härtefallregelung für Zahnersatz

Damit Menschen mit niedrigem Einkommen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die sogenannte Härtefallgrenze. Wer darunter liegt, bei dem übernimmt die TK bis zu 100 Prozent der Kosten, sofern eine Regelversorgung gewählt wird.

Aber auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über der Härtefallgrenze liegt, kann die TK ihren Anteil an den Kosten weiter aufstocken. In diesem Fall wird die sogenannte "individuelle finanzielle Belastungsgrenze" ermittelt, man spricht dann von einem "gleitenden Härtefall".

Informieren Sie sich ausführlich in dem Artikel

Wie kann ich einen höheren Zuschuss für meinen Zahnersatz bekommen?