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Auf der Themenseite des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Indikationen. Die TK bietet Ihnen darüber hinaus ein besonderes Zweitmeinungsangebot vor Rücken-, Knie-, Schulter- und Hüft-Eingriffen.

Weitere Details

Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten das Recht auf eine Zweitmeinung. Bei den vom Gemeinsamen Bundesauschuss genannten Indikationen muss Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin Sie sogar aktiv zehn Tage vor Eingriff auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen.