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Für Angestellte zahlen wir grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für selbstständig Tätige zahlen wir grundsätzlich 70 Prozent Ihres täglichen Arbeitseinkommens.

Weitere Details

Für Angestellte

Für die Berechnung und Höhe Ihres Kinderkrankengelds ist Ihr entfallenes Entgelt maßgebend. Von Ihrem Arbeitgeber erhalten wir nach der Gehaltsabrechnung direkt die Daten. Sie müssen sich nicht kümmern.

Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent. Die gesetzliche Höchstgrenze pro Tag beträgt 120,75 Euro (2024).

Wer in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, muss Beiträge für diese Sozialversicherung zahlen. Aus dem vorgenannten Kinderkrankengeld (90 oder 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts) werden noch Beiträge abgezogen.

Wie auch bei Ihrem Gehalt zahlen Sie höchstens die Hälfte der Beiträge. Den anderen Teil übernehmen wir. Wir ziehen Ihren Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil an die jeweiligen Versicherungsträger.

Zur Krankenversicherung müssen Sie keine Beiträge bezahlen. 

Für Selbstständige

Für die Berechnung und Höhe Ihres Kinderkrankengelds ist Ihr Arbeitseinkommen maßgebend, für das Sie Beiträge zahlen. Die gesetzliche Höchstgrenze pro Tag beträgt 120,75 Euro (2024). Wer in der Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung pflichtversichert ist, muss die Beiträge für diese Sozialversicherung zahlen, wenn er oder sie Kinderkrankengeld erhält. Die Beiträge werden anteilig von Ihnen und uns aufgebracht. Wir ziehen Ihren Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil an den jeweiligen Versicherungsträger.

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie ein Formular von uns, da wir noch einige Angaben von Ihnen benötigen. Nachdem Sie uns dies ausgefüllt zurückgesandt haben, können wir abschließend Ihren Anspruch prüfen.

Sie erreichen unser Team zum Thema Kinderkrankengeld montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 10.

Neue Pflege-Beiträge wirken sich auf das Kinderkrankengeld aus

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 haben auch einen Einfluss auf die Höhe Ihres Kinderkrankengeldes - sofern Sie Pflege-Beiträge zahlen müssen. 

Mit der Pflegereform werden aber auch Abschläge vom Pflege-Beitrag für Versicherte mit mehr als 1 Kind eingeführt. Dafür brauchen wir von Ihnen einen Nachweis, wie viele Kinder Sie haben. 

Mehr zum Thema: 

So weisen Sie die Anzahl Ihrer Kinder für die Pflege-Beiträge nach