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Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich vom Gesetzgeber neu festgesetzt. Es gibt eine allgemeine und eine besondere Versicherungspflichtgrenze. 

Weitere Details

Die Versicherungspflichtgrenzen werden mit Ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt verglichen. 

Höhe der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze (2024)

  • Monatlich: 5.775,00 Euro
  • Jährlich: 69.300 Euro

Besondere Versicherungspflichtgrenze

Seit dem Jahr 2003 gibt es neben der allgemeinen Grenze auch eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze bereits privat krankenversichert waren.

Diese besondere Grenze ist niedriger als die allgemeine. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und gilt für die Betroffenen über den 31. Dezember 2002 hinaus zeitlich unbegrenzt weiter. Das gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte den Arbeitgeber wechselt oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig wird.

Höhe der besonderen Versicherungspflichtgrenze (2024)

  • Monatlich: 5.175,00 Euro
  • Jährlich: 62.100 Euro