You can also use our website in English -

change to English version

Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate und gilt für alle Pflicht- und freiwillige Versicherten.

Ein Wechsel ist zurzeit erst nach zwölf Monaten Kassenzugehörigkeit möglich.

Weitere Details

Informationen zu Kündigungsfristen und zum Sonderkündigungsrecht finden Sie unter:

Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht