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Legen Sie Ihrem Arbeitgebenden einen schriftlichen Antrag vor. Der Antrag gilt für alle von Ihnen ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend. Wichtig: Das bedeutet auch, dass Sie mit Ihrem Minijob keine Ansprüche auf spätere Leistungen aus der Rentenversicherung erwerben.