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Ja. Ist es nur ein einzelner Minijob, brauchen Sie dafür keine Beiträge in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei mehr als einem Minijob werden die Verdienste ab dem zweiten Minijob aber mit dem Verdienst aus der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

Weitere Details

Auf den so errechneten Verdienst zahlen Sie und Ihre Arbeitgebenden dann Beiträge. Nur für die Arbeitslosenversicherung brauchen Sie auch bei Ihrem zweiten und weiteren Minijob keinen Beitrag zu zahlen.