Kontakt Kontakt zur TK Leistungen und Mitgliedschaft / Versicherung / Versichert als Arbeitnehmer / Besondere Beschäftigungsarten / Mehrere Beschäftigungen / Muss ich meine Arbeitgeber darüber informieren, dass ich noch weitere Beschäftigungen ausübe? Ja, Sie sind als Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitgeber über all Ihre Beschäftigungsverhältnisse zu informieren.