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Wenn Sie selbst bei uns versichert sind, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, Selbstständige:r oder Rentner:in, können Sie folgende Angehörige beitragsfrei mitversichern:

Weitere Details

  • Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
  • leibliche und adoptierte Kinder, bis zu einer bestimmten Altersgrenze ,
  • Kinder familienversicherter Kinder,
  • Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben,
  • Stiefkinder und Enkel, die nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie sorgen, und
  • Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen.

Wen können Sie nicht familienversichern?

Nicht familienversichern können Sie Angehörige, die

  • hauptberuflich selbstständig,
  • versicherungsfrei (zum Beispiel Beamte),
  • von der Versicherungspflicht befreit oder
  • selbst versicherungspflichtig sind, zum Beispiel als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dazu gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Ihre Angehörigen dürfen kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 505 Euro (2024) im Monat überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich.

Kinder können Sie nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichern. Weiterhin gibt es bei Kindern eine Einschränkung, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin privat krankenversichert sind. Informationen dazu finden Sie in folgenden Artikeln: 

Wichtige Änderungen für Tagesmütter und Tagesväter

Ab 1. Januar 2019 können Tagespflegepersonen als hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige gelten und zwar unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Die bisherige Ausnahmeregelung entfällt. Danach konnte eine Tagesmutter, die nicht mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut, beitragsfrei familienversichert oder entsprechend ihrer Einnahmen als nebenberuflich Selbstständige versichert sein.

Ob sich dadurch Änderungen in Ihrer Versicherung ergeben, klären wir gern für Sie. Rufen Sie uns einfach an: 040 - 460 66 10 30 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr).