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Um zu entscheiden, ob Sie weiterhin pflichtversichert sind oder sich freiwillig bei der TK versichern können, vergleicht Ihr Arbeitgeber Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt mit der Versicherungspflichtgrenze. 

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören neben dem laufend gezahlten Brutto-Gehalt aus Ihrer Beschäftigung auch einmalig gezahlte Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Außerdem sind Vergütungen für vertraglich vorgesehenen Bereitschaftsdienst in die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts mit einzubeziehen.

Vergütungen für Überstunden gehören dagegen zu den unregelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts irrelevant. Etwas anderes gilt lediglich für feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Überstunden regelmäßig zum laufenden Arbeitsentgelt gezahlt werden.