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Die monatlichen Beiträge berechnen wir prozentual aus dem ermittelten beitragspflichtigen Einkommen - mindestens aus 1.178,33 Euro und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00  Euro im Monat (2024). Mehr zum Thema finden Sie in unseren häufigen Fragen für Selbstständige.