Durch gesetzlich festgelegte Freibeträge für jeden anzurechnenden Angehörigen verringern sich die jährlichen Familienbruttoeinnahmen.
Weitere Details
Jahr | Ehe- oder Lebenspartner | je Kind |
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2015 | 5.103 Euro | 7.152 Euro |
2016 | 5.229 Euro | 7.248 Euro |
2017 | 5.355 Euro | 7.356 Euro |
2018 | 5.481 Euro | 7.428 Euro |
2019 | 5.607 Euro | 7.620 Euro |
Besonderheiten: Wenn die TK Ihre Belastungsgrenze anhand eines - besonders niedrigen - gesetzlich festgelegten Einnahmewertes berechnet, dürfen die Freibeträge nicht abgezogen werden. Das betrifft Sie, wenn Sie das ganze Jahr über Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten haben oder wenn ein Sozialhilfeträger Ihre Heimkosten übernimmt.