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Die Knochendichtemessung mithilfe des DXA-Verfahrens (zwei Röntgenaufnahmen mit unterschiedlicher Energie) kann nur in bestimmten Fällen über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Weitere Details

Sie kann nur in folgenden Fällen abgerechnet werden:

  • Bei Patientinnen und Patienten, die einen Bruch ohne offensichtlichen Grund erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht
  • Zur Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter Befunde eine Osteoporose medikamentös behandelt werden soll. In diesem Fall kann die Untersuchung frühestens nach fünf Jahren wiederholt werden, es sei denn, dass aufgrund besonderer therapierelevanter Befunde eine frühere Untersuchung erforderlich ist.

Bitte erfragen Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob sie zur Abrechnung über die Versichertenkarte berechtigt sind.

In allen anderen Fällen können wir keine Kosten übernehmen.

Wissenswertes über die Knochendichtemessung finden Sie auch in folgendem Artikel: