Wie Sie richtig wählen
Ab dem 11. April werden Sie Ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 bekommen. Am besten ist es, wenn Sie Ihr Kreuz auf dem Stimmzettel nach dem Erhalt der Unterlagen sofort machen, diesen dann gleich an die TK zurückschicken oder online wählen.

Vier Vorschlagslisten stehen zur Wahl
Insgesamt stehen bei dieser Sozialwahl vier Vorschlagslisten der Versichertenvertreterinnen und -vertreter zur Wahl. Diese Listen stellen sich und ihre Ziele auf diesen Sozialwahlseiten vor. Für diese Darstellung sind die Listen verantwortlich. Bei Rückfragen sollte deshalb direkt Kontakt mit den Listen aufgenommen werden.
Rund um das Thema
Wahlunterlagen sind dreiteilig
Die Wahlunterlagen bestehen aus dem Anschreiben mit integriertem Wahlbriefumschlag zum Abtrennen, dem Stimmzettel und einem Informationsblatt zur Online-Wahl. Um es den Wählerinnen und Wählern so einfach wie möglich zu machen, ist der Wahlbriefumschlag bereits adressiert und mit Rückporto versehen. Auf diese Weise kann diese Post kostenfrei versendet werden.
Das Wahlgeheimnis ist gewahrt
Auf dem Wahlbriefumschlag sehen Sie eine personenbezogene und verschlüsselte Kennziffer, die nicht mit Ihrer TK-Mitgliedsnummer identisch ist. Diese verschlüsselte Nummer ist der Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und tritt an die Stelle eines besonderen Wahlausweises. Bis zum Wahltag kann man Ihre Wahlberechtigung anhand dieser Kennziffer überprüfen. Dabei darf der Wahlbriefumschlag allerdings keinesfalls geöffnet werden. Nach dem Wahltag öffnen nur Personen die Wahlbriefumschläge zur Auswertung der Stimmzettel, die das Verschlüsselungsverfahren nicht kennen. So kann niemand feststellen, wem Sie Ihre Stimme gegeben haben.
Am besten sofort wählen
Am besten ist es, wenn Sie sofort wählen. Stichtag für die Sozialwahl ist der 31. Mai 2023. Bis spätestens um 24 Uhr muss Ihre Online-Stimme bei der TK registriert sein oder der Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel an diesem Tag bei der TK vorliegen. Bitte beachten Sie, dass nicht der Poststempel entscheidend ist, sondern der Tag, an dem der Wahlbriefumschlag tatsächlich bei der TK ist. Das Auszählen der Stimmen beginnt am 1. Juni.
Sozialwahl 2023 bei der TK
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist jedes TK-Mitglied, das mindestens 16 Jahre alt ist, ein eigenes Mitgliedschaftsverhältnis hat und in einem Staat der Europäischen Union oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz lebt oder arbeitet. Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 1. Januar 2023, dieser wurde vom Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß bekannt gegeben. Wer erst nach dem 1. Januar zur TK gekommen ist, ist bei der Krankenkasse wahlberechtigt, bei der er oder sie zuvor Mitglied war. Grundsätzlich darf nur das Mitglied selbst wählen. Wer das jedoch - beispielsweise wegen Krankheit - nicht kann, darf sich von einer Person seines Vertrauens helfen lassen.
Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte
Blinde und sehbehinderte TK-Mitglieder können über die TK-Servicenummer 040 - 46 06 62 54 50 zur Sozialwahl eine Wahlschablone mit dazugehöriger Hörinformation auf CD bekommen. Damit kann der Stimmzettel der TK selbstständig gekennzeichnet werden. Natürlich können sich die TK-Mitglieder in dieser Frage auch über ihre örtlichen Kundenberatungen oder per Mail an verwaltungsrat@tk.de an ihre TK wenden.
Wenn Sie keine Wahlunterlagen bekommen
Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis zum 11. Mai 2023 noch nicht erhalten haben, sollten sich für eine Klärung umgehend an den TK-Wahlausschuss wenden. Es reicht eine formlose schriftliche Erklärung an die Techniker Krankenkasse, Geschäftsbereich Verwaltungsrat Vorstand, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind.
Sie haben Fragen zur Sozialwahl?
Beratung und Auskunft rund um die Uhr garantiert Ihnen sieben Tage die Woche die spezielle TK-Servicenummer 040 - 46 06 62 54 50 zur Sozialwahl. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail an verwaltungsrat@tk.de