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Bereits in der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 zur Einführung der Sozialversicherung in Deutschland kam zum Ausdruck, dass man sich von der Übertragung der Aufgaben auf "korporative Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung" Lösungen versprach, die der Staat allein in gleichem Umfang nicht leisten könnte.

Mit dem Ausbau des Sozialstaates in der Weimarer Republik etablierte sich auch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Sie wurde zu einem wesentlichen Bestandteil des Sozialwesens in der Demokratie.

Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde die Selbstverwaltung wieder abgeschafft und das Führerprinzip auch in der Sozialversicherung eingeführt. Staatliche Beauftragte übernahmen die Leitung der Versicherungsträger.

Als Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur wurde die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland schnell wieder realisiert. Die ersten Sozialwahlen nach dem Krieg fanden 1953 statt.

Blick in die Geschichte

  • Das bis heute gültige Mitbestimmungsrecht ist in der Reichsversicherungsordnung verankert, die im Mai 1911 verabschiedet wurde.
  • Im Jahr 1913 fanden die ersten deutschen Sozialwahlen statt.
  • Die Selbstverwaltung etablierte sich in der Sozialversicherung zwischen 1918 und 1933 mit dem Ausbau des Sozialstaats in der Weimarer Republik.
  • Während der nationalsozialistischen Herrschaft von 1933 bis 1945 wurde die Selbstverwaltung abgeschafft.
  • Seit 1953 finden seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wieder Sozialwahlen statt.
  • Die jüngste Sozialwahl fand 2023 vom 20. April bis zum 31. Mai - im Jubiläumsjahr "110 Jahre Sozialwahl in Deutschland" - neben der Briefwahl erstmals auch als Online-Wahl statt.
  • Die nächste Sozialwahl wird 2029 durchgeführt werden.