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Mit der Auslieferung der schriftlichen Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 hatten alle Wahlberechtigten zusätzlich zur Briefwahl die Möglichkeit, online zu wählen. Wer ein internetfähiges Endgerät hat, zum Beispiel einen PC oder ein Smartphone, konnte sich mit der TK-Gesundheitskarte und dem Wahlkennzeichen, einer Ziffernfolge aus den Wahlunterlagen, als wahlberechtigt identifizieren und auf dem digitalen Stimmzettel seine Stimme abgeben. Erfahren Sie hier, wie die Online-Wahl funktionierte:

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Ausführliche Anleitung zur Online-Wahl herunterladen (PDF)

Sicherheitshinweise zum Schutz gegen Eingriffe Dritter

Hier finden Sie die "Sicherheitshinweise zum Schutz des für die Durchführung der Wahlhandlung genutzten Endgerätes gegen Eingriffe Dritter nach dem Stand der Technik":

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat für Bürger allgemeine Hinweise auf der Homepage für Sicherungsmaßnahmen für die Nutzung von digitalen Endgeräten eingestellt. Diese Informationen sind auf der folgenden Seite des BSI unter der Überschrift "Unsere Top-Themen" auf dem Reiter "Tipps für den digitalen Alltag" über den Link https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/verbraucherinnen-und-verbraucher_node.html zu finden. Die TK hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der BSI-Seiten. 

Die Stimme landete verschlüsselt in der digitalen Wahlurne

Besitzen Sie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone und haben die AusweisApp2 des Bundes darauf installiert, konnten Sie sich auch durch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises als wahlberechtigt identifizieren. Egal auf welchem Weg Sie sich vor der Stimmabgabe identifiziert hatten: Ihre Stimme wurde anschließend sicher verschlüsselt in die digitale Wahlurne übermittelt.

Wenn Sie wollten, konnten Sie innerhalb der dann folgenden 30 Minuten optional überprüfen, ob Ihre Stimme korrekt in der Wahlurne gelandet war. Dazu wurde Ihnen nach Ihrer Stimmabgabe ein QR-Code auf Ihrem Gerät angezeigt. Mithilfe dieses Codes, einem zweiten Endgerät und der Sozialwahl Verifier-App konnten Sie sich Ihre Stimme in der Wahlurne anzeigen lassen.

Sicherheit steht an erster Stelle

Die Sicherheitsstandards waren enorm. Stephan Lindemeier IT-Experte bei der TK

Einfacher, schneller und nachhaltiger sollte das Wählen werden - und trotzdem so sicher wie die Wahl per Brief. Dass das keine Kleinigkeit ist, wissen alle, die an der Vorbereitung beteiligt waren. Stephan Lindemeier hatte als IT-Experte für die Techniker an der Entwicklung der Plattform zur Online-Wahl mitgearbeitet. Für den 56-Jährigen war es eine der größten Herausforderungen seiner beruflichen Laufbahn. "Die Sicherheitsstandards waren enorm", sagt er. "Wie wird das Wahlgeheimnis gewahrt? Wie bleiben die Stimmen überprüfbar, ohne dass nachvollzogen werden kann, wer wie gewählt hat? Und wie bewältigt man die große Zahl der Stimmen?" Die Techniker und ihre Partner haben bei der Umsetzung eng mit führenden Forschenden in Deutschland für Wahlsicherheit und Wahlsysteme und mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammengearbeitet. Für Stephan Lindemeier ist die Online-Wahl eine echte Pionierleistung: "Wir haben dabei technische Herausforderungen gelöst, die auch für kommende Sozialwahlen von Bedeutung sind", sagt er. Er selbst hat bei der Sozialwahl natürlich online gewählt.

Datenschutz

Daten­schutz­recht­liche Infor­ma­tion nach Artikel 13 DSGVO

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Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses (§ 17 Online-Wahl-Verordnung)

Für die Dauer von einem Monat nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses wird ab dem 6. Oktober 2023 für die Wahlberechtigten ein technisches Verfahren nach § 17 Abs. 3 Online-Wahl-Verordnung zur Verfügung gestellt. Anfragen richten Sie bitte via Mail an sozialwahl@tk.de .