Der TK-Wahlausschuss
Der TK-Wahlausschuss ist am 11. Dezember 2015 gebildet worden. Er hat im Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen und ist für die Vorbereitung und den Ablauf der Sozialwahl bei der TK verantwortlich.
Die Hauptaufgabe dieses Gremiums ist es, dafür zu sorgen, dass alle TK-Mitglieder rechtzeitig von der Sozialwahl erfahren und wissen, wen und warum sie wählen können. Dafür prüft der Wahlausschuss, wer sich zur Wahl stellen darf. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl.
Bei der Sozialwahl 2017 konnten Versicherten- und Arbeitgeberorganisationen in der Zeit vom 18. Oktober bis zum 17. November 2016 ihre Vorschlagslisten einreichen. Danach hatte der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 9. Januar 2017 entschieden, welche Listen zur Wahl zum TK-Verwaltungsrat zugelassen werden können. In dieser Sitzung hatte der Ausschuss außerdem das Wahlergebnis für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Gruppe der Arbeitgeber im Verwaltungsrat festgestellt.
Wie wichtig die Wahl für die TK ist, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Thomas Ballast: "Die Sozialwahl ist das demokratische Fundament der Sozialversicherung. Das Recht, über den Kurs seiner Krankenkasse mitbestimmen zu können, ist keine Selbstverständlichkeit", so Ballast, der Vorsitzender des Wahlausschusses ist.
Folgende Beisitzer gehören dem Wahlausschuss an
Vorsitzender des Wahlausschusses: Thomas Ballast
Stellvertretender Vorsitzender: Jörg Ide
Beisitzer
Versichertenvertreter: Doris Kühn, Fedor E. Mrozek, Harald Pinter, Peter Reher
Arbeitgebervertreter: Dr. Martin Kröger, Michael Prehn
Stellvertretende Beisitzer
Versichertenvertreter: Hans-Joachim Dierich, Wilfried Döhler, Gisela Hartmann-Kötting, Arno Wolff
Arbeitgebervertreter: Dr. Anne Dohle, Dr. Hans-Heinrich Gerth