Es wurde, wie bereits zuvor, ein Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge mit Herstellern von Blutzuckerteststreifen ausgeschrieben. 

Die Federführung hat dieses Mal die DAK übernommen.

Die Rabattverträge der Hersteller haben Auswirkung auf die gesamte ambulante Versorgung, d.h. auf Blutzuckerteststreifen aus Apotheken und von Sonstigen Leistungserbringern.