Bis auf wenige Ausnahmen können Mitarbeitende ihre Krankenkasse frei wählen. Üben Mitarbeitende das Wahlrecht nicht aus, müssen Sie die Beschäftigten bei der Krankenkasse anmelden, bei der sie zuletzt versichert waren.

Weitere Details

Gibt es keine "letzte Krankenkasse", weil Mitarbeitende zum Beispiel aus einem anderen Land zugezogen sind, bestimmen Sie als Arbeitgeber die Krankenkasse.

Sie können Ihre Beschäftigten bei der TK anmelden. Dies machen Sie über das normale Meldeverfahren.

Damit die TK klären kann, ob eine Versicherung möglich ist, füllen Sie bitte den Fragebogen  Prüfung Kassenwahlrecht (PDF, 111 kB)  aus und senden ihn unterschrieben an die TK zurück.

Video zum Kassenwahlrecht

Alle Informationen zum neuen Kassenwahlrecht finden Sie auch in unserem Webinarmitschnitt (ca. 9 Minuten).

Kassen­wahl­recht ab 2021

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