Wenn Sie einen Rentner oder Pensionär als Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie Beiträge an die zuständige Krankenkasse abführen. Ihr Mitarbeiter muss diese in der "Erklärung des Versorgungsempfängers über seine Krankenkassenzugehörigkeit" angeben. Wir stellen ein Musterformular zur Verfügung.