Den Online-Antrag stellen Sie als Arbeitgeber ganz bequem direkt aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm heraus oder über das  SV-Meldeportal .

Entsendungsnachweis per Fax oder Post: für wen das noch gilt

Für Personengruppen, für die die Online-Übermittlungspflicht nicht gilt, steht weiterhin der postalische Versand von Anträgen zur Verfügung. Liegt für diese Personengruppen ein besonders dringender Fall vor, bietet die TK einen Fax-Service an.

Für diese Personengruppen steht der Fax-Service zur Verfügung:

  • Arbeitnehmer, die in Abkommensstaaten (außerhalb der EU) entsandt werden
  • Drittstaatsangehörige 

Die Faxnummer für unseren Service lautet: 040 - 460 66 10 29.

Schicken Sie uns bei eiligen Entsendungen die ausgefüllten Formulare per Fax zu. Wir bearbeiten diese dann bevorzugt, sodass Sie schnell die notwendigen Unterlagen beisammenhaben. Die entsprechenden Fragebögen und Formulare erhalten Sie auf der Webseite der DVKA.