Beitrags­re­form 2019

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ – kurz FQWG. Es soll die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig stärken und auf eine dauerhaft solide Grundlage stellen.