Die TK nutzt die internetbasierten Kostenvoranschlagsplattformen folgender Firmen:

Mit welcher Internetplattform Sie zusammenarbeiten können

Welche der drei genannten Firmen Sie oder Ihr Mitglieds- oder Partnerbetrieb wählen, entscheiden Sie selbst. Die Modalitäten für den Datenaustausch vereinbaren Sie dann direkt mit dem Anbieter. Die Anbieter sind vertraglich verpflichtet, Schnittstellen zu allen gängigen Branchensoftware-Produkten der Leistungserbringer anzubieten. Sind diese nicht vorhanden, werden sie bei Bedarf beschafft.

So gelangt der Kostenvoranschlag zur TK und zurück zum Vertragspartner

Als TK-Vertragspartner stellen Sie beziehungsweise Ihr Mitglieds- oder Partnerbetrieb Ihre Kostenvoranschläge in der Plattform Ihrer Wahl ein. Über diese Plattform erhält die TK die Kostenvoranschläge. Die TK wiederum sendet ihre Entscheidungsdaten, zum Beispiel Genehmigungen, ebenfalls an diese Internetplattform. Von dort werden sie dem Vertragspartner beziehungsweise dem Mitglieds- oder Partnerbetrieb zur Verfügung gestellt.

Die ärztliche Verordnung und andere für den Kostenvoranschlag notwendige Dokumente, zum Beispiel der Bogen für den Befund lymphologischer Patienten, werden in einem vorher vereinbarten Datei-Format übermittelt.