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Die Viren sind hoch ansteckend, infizieren Kinder ebenso wie Erwachsene. Zudem treten bei jedem zehnten Erkrankten zum Teil schwere Komplikationen auf. Daher gehören Masern zu den meldepflichtigen Erkrankungen.

Masern - Daten und Fakten

In 2019 gab es deutschlandweit 514 dem Robert-Koch-Institut gemeldete Masernfälle. Damit kehrt eine Erkrankung zurück, die fast schon als ausgerottet gegolten hat. Bester Schutz gegen eine Ansteckung ist die Schutzimpfung.

Wie funktioniert die Ansteckung?

Die Viren werden von Mensch zu Mensch übertragen und zwar über Tröpfchen, die sich über die Luft verteilen. Das bedeutet, dass bei jedem Husten, Niesen oder Sprechen Ansteckungsgefahr droht. Und das Tage bevor der typische Hautausschlag überhaupt sichtbar ist. Das stellt Kindergärten, Schulen, aber auch Betriebe vor ein ernstzunehmendes Problem. Denn jeder Kontakt zu einem Infizierten kann ansteckend ein. Damit daraus keine Epidemie wird, besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

Welche Anzeichen deuten auf Masern hin?

Masern gleich richtig einzuschätzen, ist schwierig. Denn die Erkrankung beginnt wie eine ganz normale Grippe mit Husten und Schnupfen. Allerdings ist das Fieber von Anfang an hoch. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische rote Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. 

Masern sicher erkennen

Der Arzt erkennt Masern an den typischen Krankheitszeichen, allen voran an dem charakteristischen Hautausschlag. Da aber die Symptome bei Röteln oder Scharlach sehr ähnlich sind, wird der Arzt seine Diagnose durch eine Laboruntersuchung absichern. So lassen sich Antikörper gegen das Virus im Blut nachweisen.

Wer ist gefährdet?

An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist. Wer einmal Masern hatte oder vollständig geimpft wurde, ist lebenslang immun. Ein starkes Argument für die Schutzimpfung: Denn das Tückische an Masern ist nicht die Erkrankung selbst, sondern die möglichen Folgeerkrankungen.

Warum sind Masern gefährlich?

Da Masern vorübergehend das Immunsystem schwächen, haben zusätzliche Erreger leichtes Spiel. So gehören Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung zu nicht seltenen Folgeerkrankungen der Masern. Bei etwa einem von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. Bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine geistige Behinderung und Lähmungen zurück. Für etwa 10 bis 20 Prozent der Betroffenen verläuft dies sogar tödlich.

Wie werden Masern behandelt?

Eine Therapie gibt es nicht. Nur die Beschwerden wie das Fieber und der Husten können gemildert werden. In den ersten Tagen gilt absolute Bettruhe. Den Arzt sollte man am Telefon auf den Maserverdacht hinweisen, damit er nötige Schutzvorkehrungen treffen kann. Bestätigt sich der Verdacht, meldet der Arzt den Fall an das Gesundheitsamt.

Gibt es eine Impfung gegen Masern?

Ja, eine Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.

Doppelter Schutz durch Impfung

Impfen schützt einen selbst vor einer Infektion. Gleichzeitig schützt man die Menschen um sich herum, da man Dank des Impfschutzes nicht mehr zum Überträger der Masern-Viren wird.

Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Danach müssen alle Kinder ab dem 1. Geburtstag beim Schul- oder Kindergartenbesuch (auch Tagespflegepersonen) die empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Dies gilt auch für Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Nachgewiesen werden kann dies durch den Impfausweis, das Kinderuntersuchungsheft oder - bei erlittener Erkrankung - ein Attest des Arztes.

Wer sollte wann geimpft werden?

  • Für Kinder wird der Aufbau eines Impfschutzes gegen Masern in Kombination mit Röteln und Mumps (MMR-Impfung) in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite Impfung frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Erst nach der zweiten Impfung wird der optimale Schutz erreicht.
  • Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen nachgeholt werden.
  • Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, wird eine Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft sind. Das gilt auch bei einem unklaren Impfstatus. Sie erhalten eine einmalige Impfung.
  • Beruflich indizierte Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln, möglichst mit MMR-Impfstoff, werden für nach 1970 geborene Personen empfohlen, wenn sie in medizinischen Einrichtungen, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Kindergärten, Fach-, Berufs- und Hochschulen, Asylunterkünften) oder mit potenziell infektiösem Material arbeiten.

Welcher Schutz besteht für Säuglinge?

Da die Impfung erst ab dem elften Lebensmonat erfolgen kann, brauchen Säuglinge einen anderen Schutz. Den liefern Mütter, sofern diese selbst geimpft sind oder die Erkrankung bereits durchlebt haben. Denn dann, aber nur dann, können die Mütter ihre Antikörper an das Baby weitergeben.

Was bedeutet Meldepflicht?

Aufgrund der hohen Infektionsgefahr dürfen Erkrankte Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Es besteht sogar ein gesetzlich verankertes Tätigkeits- und Besuchsverbot. Klingt hart, ist aber notwendig, damit die Maser-Erkrankung einzelner nicht zur Masern-Epidemie wird. Sobald die Beschwerden abgeklungen sind und der Hautausschlag mindestens fünf Tage lang besteht, dürfen wieder öffentliche Orte und Gemeinschaftseinrichtungen besucht werden.