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Um dem Organhandel vorzubeugen, lässt das deutsche Transplantationsgesetz eine Lebendspende nur zu, wenn sich Spender und Empfänger sehr nahe stehen, also zum Beispiel zwischen Ehegatten, nahen Verwandten und eingetragenen Lebenspartnern. Empfänger und der potenzielle Spender müssen sich außerdem einer Ethikkommission vorstellen. Diese Kommission prüft, ob die Spende freiwillig ist, ob Spender und Empfänger psychisch stabil sind und ob beide sich über den Eingriff im Klaren sind.

Eine Lebendspende erhält nur, wer bereits auf der Warteliste steht. Voraussetzung ist auch, dass kein geeignetes Spenderorgan eines Verstorbenen für den Patienten gefunden werden konnte.

Vorteil der Lebendspende

Für den Empfänger ist eine Lebendspende medizinisch gesehen besser als die Organspende eines Verstorbenen. Bei der Lebendspende befinden sich nämlich Empfänger und Spender, anders als bei der Organspende eines Verstorbenen, in der gleichen Klinik. Das bedeutet, dass das gespendete Organ sehr schnell wieder verpflanzt werden kann und dadurch auch schnell wieder durchblutet wird. Und je schneller die Niere transplantiert wird, desto geringer sind die Komplikationen und Abstoßungsreaktionen beim Empfänger.

In Deutschland leben derzeit etwa 80.000 nierenkranke Dialysepatienten, deren Lebensqualität sehr eingeschränkt ist, weil sie sich mehrmals pro Woche für mehrere Stunden einer Blutwäsche unterziehen müssen. Vielen von ihnen könnte mit einer Lebendspende geholfen werden.