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In Deutschland warten etwa 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Und obwohl laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der TK 84 Prozent dem Thema Organspende gegenüber aufgeschlossen sind, gibt es zu wenig Spenderorgane. Die im Januar 2020 beschlossene Organspende-Reform, die seitdem in zwei Gesetzesänderungen konkretisiert wurde, soll helfen.

Die Organspende bleibt eine freiwillige und bewusste Entscheidung des Spenders. Der Staat darf diese Entscheidung nicht erzwingen. Das neue Gesetz sieht aber vor, dass die Menschen regelmäßig zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden - zum Beispiel in Bürgerämtern, wenn sie einen neuen Ausweis beantragen. Diese Entscheidung soll direkt vor Ort im Amt oder jederzeit später zu Hause online festgehalten werden können. Das dafür nötige Organspende-Register ist seit März 2024 nutzbar. 

Klar geregelt

Wer sich für eine Organspende entscheidet, muss frei sein von Angst vor Missbrauch. Das Transplantationsgesetz legt deshalb schon seit 1997 fest, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Das Gesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben und stellt den Organhandel unter Strafe.

Nach dem Transplantationsgesetz dürfen einem Verstorbenen nur dann Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn er der Organ- oder Gewebeentnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat. Der Wille des Verstorbenen gilt über seinen Tod hinaus. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen. Wie die Ärzte auch, sind sie verpflichtet, dies im Sinne des Verstorbenen zu tun. Sie müssen also herausfinden, was vermutlich der Wille des Toten gewesen wäre. Nur wenn das nicht möglich ist, entscheiden die Angehörigen nach eigenem Ermessen.

Egal ob pro oder kontra Organ- und Gewebespende - die Entscheidung sollte auf einem Organspende-Ausweis oder im Online-Register dokumentiert werden. Im Falle des Todes kann so der Wille des Verstorbenen am besten berücksichtigt werden. Hat er zu Lebzeiten nicht selbst entschieden, müssen seine Angehörigen die Entscheidung nach bestem Wissen für ihn treffen. Auch sie sollen sich an seinem Willen orientieren.

Informationsangebot

Informationen über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende erhalten Sie bei den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Außerdem sollen folgende Stellen über die Organ- und Gewebespende informieren

  • die Ausweisstellen von Bund und Ländern, 
  • Hausärztinnen und Hausärzte, 
  • Erste-Hilfe-Kurse, die im Rahmen des Erwerbs der Fahrerlaubnis angeboten werden.

Niemand soll gezwungen werden, die Entscheidung tatsächlich zu treffen. Wer sie jedoch getroffen hat, kann sie auch im elektronischen Register dokumentieren.

Transplantationsbeauftragte

In den Krankenhäusern, die für eine Organentnahme infrage kommen, sind spezielle Transplantationsbeauftragte etabliert worden. Sie sollen den Gesamtprozess der Organspende koordinieren.

Lebendspender besser abgesichert

Das Gesetz sichert auch Lebendspender rechtlich und finanziell ab. Denn obwohl das medizinische Risiko für Menschen gering ist, die eine ihrer Nieren oder einen Teil ihrer Leber gespendet haben, ist der Eingriff doch oft mit Einbußen wie zum Beispiel Verdienstausfall verbunden. Jeder Lebendspender hat seit 2012 einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Außerdem gilt auch für ihn das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass er sein Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nach der Organentnahme bis zu sechs Wochen weiter erhält.

Wann dürfen Organe entnommen werden?

Organspende von Verstorbenen

Organe dürfen - außer bei Lebendspenden - nur entnommen werden, wenn zwei erfahrene Ärzte zuvor den Hirntod des Organspenders festgestellt haben. Dazu müssen sie beide in jeweils zwei eigenen und voneinander unabhängigen Untersuchungen den Hirntod des Patienten nachgewiesen haben.

Die Untersuchungen müssen dem aktuellen Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Die Bundesärztekammer hat klar geregelt, wie diese Untersuchungen ablaufen müssen. Die Ärzte müssen ihre Ergebnisse schriftlich dokumentieren. Sie dürfen weder an der Organentnahme noch an der Transplantation beteiligt sein und auch niemandem unterstellt sein, der dies ist.

Lebendspende

Nieren und ein Teil der Leber können auch von lebenden Menschen gespendet werden. Um dem Organhandel vorzubeugen, lässt das deutsche Transplantationsgesetz eine Lebendspende allerdings nur dann zu, wenn sich Spender und Empfänger sehr nahe stehen - also zum Beispiel zwischen Eheleuten, nahen Verwandten oder eingetragenen Lebenspartnern. Außerdem prüft eine Ethikkommission, ob die Spende freiwillig erfolgt und ob Spender und Empfänger sich über den Eingriff im Klaren sowie psychisch stabil sind.

Missbrauch verhindern

Die Aufgaben bei einer Organspende sind klar getrennt. Kein Arzt soll in Versuchung kommen, für das Leben eines Patienten einen anderen nicht bestmöglich zu versorgen. Eine Organentnahme darf deshalb in Deutschland nur eine neutrale Organisation veranlassen, die Deutsche Stiftung Organtransplantation - kurz DSO. Diese Organisation wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft überwacht.

Wer die Organe bekommt, entscheidet eine andere unabhängige Organisation, die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden. Die Kriterien für die Organvergabe legt die Bundesärztekammer fest. Eurotransplant führt eine Datenbank mit den Kranken, die auf der Warteliste für ein Organ stehen.

Organe verpflanzen dürfen in Deutschland nur zugelassene Transplantationszentren. Sie müssen lückenlos nachweisen, woher das Organ stammt. Wer sich anders als auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg ein Organ verschafft oder es verpflanzt, macht sich strafbar - auch als Empfänger.

Weitere Informationen

zum Thema Organ- und Gewebespende