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Um Pflegebedürftigkeit festzustellen, findet eine Begutachtung statt. Dabei werden einzelne Bereiche des täglichen Lebens untersucht.

Modul 1: Mobilität

Ist eine selbstständige Fortbewegung und Veränderung der Körperhaltung ohne personelle Unterstützung möglich? Zum Beispiel Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Können Entscheidungen getroffen und Bedürfnisse mitgeteilt werden? Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Bestehen Verhaltensauffälligkeiten wie beispielsweise Ängste oder Aggressivität? Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

Modul 4: Selbstversorgung

Ist eine selbstständige Versorgung möglich, beispielsweise selbstständiges Essen und Trinken, Waschen und Anziehen? Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Wie häufig ist zum Beispiel Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder bei Arztbesuchen notwendig?

  • bei Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahen Hilfsmitteln,
  • bei Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßiger Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
  • bei zeit- und technikintensiven Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuchen, Besuchen anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnten Besuchen medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Eirichtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
  • beim Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Kann der Tagesablauf selbstständig gestaltet und können Kontakte gepflegt werden?Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.

In den einzelnen Bereichen werden je nach Modul die drei Aspekte Selbstständigkeit, Fähigkeiten und Häufigkeit überprüft.

Selbstständigkeit

In den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte wird beurteilt, inwieweit eine Person wesentliche Handlungen bzw. Aktivitäten selbständig durchführen kann. So wird zum Beispiel bei der Mobilität überprüft, wie selbstständig das Treppensteigen noch bewältigt werden kann.

Fähigkeiten

Die Beurteilung im Bereich Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bezieht sich darauf, ob die jeweilige Fähigkeit hierfür noch vorhanden bzw. nicht vorhanden ist. Es wird zum Beispiel überprüft, ob das Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld noch möglich ist.

Häufigkeit

In dem Bereich Verhaltensweisen und psychische Problemlagen bezieht sich die Beurteilung auf die Häufigkeit von Ereignissen mit personellem Unterstützungsbedarf. Im Bereich Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen wird auf die Häufigkeit des personellen Unterstützungsbedarfs abgestellt. Das bedeutet, dass beispielsweise überprüft wird, wie häufig ein Verbandswechsel von einer anderen Person durchgeführt werden muss.

Ermittlung des Pflegegrades nach Punkten

Pflegegrad

Punktzahl

Pflegegrad 1

ab 12,5 Punkten

Pflegegrad 2

ab 27 Punkten

Pflegegrad 3

ab 47,5 Punkten

Pflegegrad 4

ab 70 Punkten

Pflegegrad 5

ab 90 Punkten