Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).

Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.

Förderung Selbsthilfegruppen örtlich

Örtliche und regional tätige Selbsthilfegruppen werden im Saarland pauschal gefördert. Dies übernimmt für alle Krankenkassen die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe".

Antrag zur Förderung von örtlichen Selbsthilfegruppen

Ansprechpartnerin GKV-Gemeinschaftsförderung
c/o IKK Südwest
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 - 4
66113 Saarbrücken

Telefon 06 81 - 4002-1314
Fax 06 81 4002-13 97
E-Mail selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de

Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit

Die TK hat ein besonderes Interesse an innovativen Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Wenn Sie Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an. Im gemeinsamen Kontakt können wir prüfen, ob wir Ihr Projekt exklusiv umsetzen oder an die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland weiterleiten. Für diese Projektförderung stellt die TK im Saarland in diesem Jahr rund 18.500 Euro zur Verfügung. 

Diese Projekte wurden 2022 gefördert:
Transparenzbericht Selbsthilfe Saarland 2022 (PDF, 98 kB)

Antragsunterlagen zur Projektförderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen

Ansprechpartner TK-Landesvertretung Saarland
Frau Sandra Lion-Fries
Trierer Straße 10
66111 Saarbrücken

Telefon 06 81 - 948 87-18
Fax 06 81 - 948 87-78
E-Mail sandra.lion-fries@tk.de 

Förderung der Selbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstelle im Saarland wird kassenartenübergreifend von allen Krankenkassen gemeinsam pauschal gefördert. Es müssen keine zusätzlichen Anträge an einzelne Krankenkassen gestellt werden.

GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung