Eine neutrale Ausrichtung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen gehört somit zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Der Selbsthilfe steht es selbstverständlich frei, sich Kooperationspartner zu suchen und ihr Aufgabenprofil zu definieren. Das Anliegen und die Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände ist es jedoch, für die Versicherten Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe zu gewährleisten sowie die ordnungsgemäße Verwendung von Beitragsmitteln sicherzustellen.

Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit den Vertretungen der Spitzenorganisationen der Selbsthilfe eine Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit erarbeitet. Die Erklärung ist seit dem Förderjahr 2007 verbindlicher Bestandteil der Antragsunterlagen auf Bundesebene.

Sie soll innerhalb der Selbsthilfe auch zur Diskussion sowie zur Schaffung von Transparenz anregen. Keinesfalls soll damit die Selbsthilfe an sich infrage gestellt werden. Es bleibt unbestritten, dass diese einen wertvollen Beitrag zur Versorgung und Orientierung leistet.

Hier finden Sie die Hinweise zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit.