Mit speziell gekennzeichneten Verordnungsvordrucken veranlassen Sie Leistungen, die unsere Versicherten nach der Behandlung in Ihrer Einrichtung benötigen. Fragen zu diesen Verordnungen im Entlassmanagement beantwortet die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einem dafür aufgelegten Handbuch. Bitte informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten anlässlich einer Verordnung, dass diese der unmittelbaren Versorgung nach dem stationären Aufenthalt dient und daher nur sieben Tage gültig ist.

Sofern Sie Hilfsmittel verordnen, beachten Sie bitte die TK-Vertragspartner. Weitere Hinweise finden Sie bei der Suche. 

Kontakt zu Spezialisten

Haben Sie spezielle Fragen, so erreichen Sie uns zu den Themen:

Arbeitsunfähigkeit

20908 Hamburg

Telefon: 040 - 460 66 14 00

Pflegeleistungen

20902 Hamburg

Telefon: 040 - 460 66 16 00

Häusliche Krankenpflege

20902 Hamburg

Telefon: 040 - 460 66 16 310

Hilfsmittel

20906 Hamburg

Telefon: 040 - 460 66 17 10

Rehabilitation

20904 Hamburg

Telefon 040 - 460 66 18 100

Besonderheit für Krankenhäuser

Beschreiben Sie bitte im Informationstext die Art Ihres besonderen Unterstützungsbedarfes, wenn Sie uns diesen im Datenaustausch übermitteln.

Das Entlassmanagement erfordert die schriftliche Einwilligung der Patienten, nachdem Sie diese schriftlich informiert haben. Als Krankenhaus übermitteln Sie uns die Einwilligung der Patienten gemäß Anlage 1b des Rahmenvertrages zum Entlassmanagement grundsätzlich im Datenaustausch. Sofern Sie Unterlagen per Post senden, verwenden Sie folgende Anschrift:

Techniker Krankenkasse

20907 Hamburg

Für weitere Fragen zum Vorgehen rufen Sie uns unter 040 - 460 66 15 10 an.