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Der Gesetzgeber räumt den besonderen Therapierichtungen wie der Homöopathie ausdrücklich einen Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Auf dieser gesetzlichen Grundlage beruht auch der Leistungskatalog der TK.

Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten haben so die Möglichkeit, aus einem größeren Angebot zu wählen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln sogar eine Regelleistung, die von allen Kassen zu zahlen ist, ohne dass sie hier einen Ermessensspielraum haben.

Wie wir aus Befragungen wissen, wünschen sich viele Kundinnen und Kunden solche erweiterten Leistungen. Diese Wünsche nehmen wir ernst.