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Mit dem TK-Tarif KG Künstler und Publizisten können Sie sich Krankengeld schon ab dem 15. Tag sichern. Werden Sie arbeitsunfähig oder müssen Sie sich stationär behandeln lassen, zahlt Ihnen die TK das Krankengeld vom 15. bis maximal zum 42. Tag. Danach erhalten Sie das gesetzliche Krankengeld.

Bei einer vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus bereits vor dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, erhalten Sie Krankengeld sogar schon ab dem ersten Tag in der Klinik.

Wie hoch ist Ihr Krankengeld bei welcher Prämie?

Sie können die Höhe Ihres Krankengeldes abhängig von Ihrem Einkommen individuell bestimmen. Dazu wählen Sie Ihr kalendertägliches Krankengeld zwischen 30 und 110 Euro in 5-Euro-Schritten. Je 5 Euro Krankengeld zahlen Sie eine monatliche Prämie von 1,75 Euro. Somit erhalten Sie ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 30 Euro bereits für eine monatliche Prämie von 10,50 Euro.

Entscheiden Sie sich für ein Krankengeld von über 30 Euro, darf es nicht mehr als 70 Prozent Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens betragen.

Wie ist die Tariflaufzeit?

Entscheiden Sie sich für den Tarif, sind Sie ab Beginn der Teilnahme drei Jahre an Ihre Wahl gebunden. Eine vorzeitige Kündigung des Tarifs ist nur in besonderen Fällen möglich. Auch Ihre TK-Mitgliedschaft können Sie während dieser Zeit nicht kündigen.

Wenn Sie mit Ihrer Wahl zufrieden sind und die Vorteile des Krankengeld-Tarifs weiter nutzen wollen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr.