Als pflichtversicherter Student zahlt man einen bundesweit einheitlichen Beitrag, der abhängig vom BAföG-Bedarfssatz ist - unabhängig davon, ob der Student selbst BAföG bezieht oder nicht. 

Weitere Details

Monatliche Beiträge für die Krankenversicherung der Studenten ab 01.07.2023

Bestandteile des Studenten-Beitrags

Monatlicher Betrag

Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*

82,99 Euro

Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 1,2 Prozent*

9,74 Euro

Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)

abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder

bis 23 Jahre ohne Kind, 3,4 Prozent*

27,61 Euro

ab 23 Jahre ohne Kind, 4,0 Prozent*

32,48 Euro

mit mindestens 1 Kind, 3,4 Prozent*

27,61 Euro

mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,15 Prozent*

25,58 Euro

mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 2,9 Prozent*

23,55 Euro

mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,65 Prozent*

21,52 Euro

mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,4 Prozent*

19,49 Euro

* des BAföG-Bedarfssatzes von 812 Euro (ab 01.10.22)

Weiterführende Informationen:  Wie lange kann ich in der studentischen Krankenversicherung versichert bleiben?