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Startseite Krankheit & Behandlungen Praxisbesuch & Klinikaufenthalt Häufige Fragen zur ärztlichen Behandlung Übernimmt die TK die Liposuktion bei Lipödem?
Übernimmt die TK die Liposuktion bei Lipödem? Ja. Die Liposuktion - also die operative Entfernung von krankhaft vermehrtem Fettgewebe - kann bei einem Lipödem eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. 
Seit dem 1. Juli 2026 gilt dies unabhängig vom Stadium des Lipödems. Voraussetzung ist, dass die medizinischen und qualitativen Anforderungen erfüllt sind.Dazu gehört unter anderem, dass:ein Lipödem fachärztlich festgestellt wurde,eine konservative Behandlung, zum Beispiel mit Kompression, Bewegung oder Lymphdrainage, über mindestens sechs Monate durchgeführt und dokumentiert wurde,diese Behandlung die Beschwerden nicht ausreichend gelindert hat unddie Liposuktion medizinisch erforderlich ist.Zusätzlich gelten weitere Vorgaben, zum Beispiel zum Körpergewicht. Bei einem BMI von mehr als 35 ist die Behandlung nach den geltenden Regelungen nicht zulässig.Wie erfolgt die Abrechnung?Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Behandlung bei einer zugelassenen Praxis durchführen lassen, erfolgt die Abrechnung direkt über Ihre TK-Gesundheitskarte. Wer darf die Behandlung durchführen?Die Liposuktion muss von entsprechend qualifizierten Fachärztinnen oder Fachärzten durchgeführt werden. Fragen Sie die gewünschte Praxis am besten vor dem Eingriff, ob sie die Liposuktion als Kassenleistung anbietet und über die Gesundheitskarte abrechnet.Wichtig: Bei einer privatärztlichen Behandlung oder einer Behandlung in einer nicht zugelassenen Einrichtung ist eine Kostenübernahme ausgeschossen. Klären Sie dies daher bitte vorab mit der behandelnden Praxis.
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