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Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich mein Kind zu einer stationären Behandlung begleite?
Ja, wenn Ihnen das Krankenhaus schriftlich bestätigt, dass die Begleitung ins Krankenhaus oder zur Reha notwendig ist, können wir Ihnen Kinderkrankengeld zahlen. VoraussetzungenSie sind mit Anspruch auf Krankengeld versichert.Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben und haben einen Verdienstausfall.Ihr Kind ist gesetzlich versichert.Ihr Kind ist jünger als 12Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.Die Mitaufnahme ist aus medizinischen Gründen erforderlich. Der Anspruch besteht für die gesamte Dauer der stationären Behandlung und wird nicht auf die Anspruchstage bei der Betreuung zu Hause angerechnet. So beantragen Sie das KinderkrankengeldSie erhalten vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung eine Bescheinigung, dass eine Begleitung notwendig ist. Bitte senden Sie uns diese Bescheinigung zusammen mit dem folgenden ausgefüllten Antrag zu. Antrag auf Kinderkrankengeld bei Begleitung Ihres Kindes zur stationären Behandlung (
PDF, 844 kB)
Digital: Am einfachsten per Nachricht an die TK, Stichwort "Kinderkrankengeld" über die TK-App oder Meine TK. Ein Hinweis, wir arbeiten gerade daran, dass Sie auch diesen Antrag über unseren passwortgeschützten Bereich einreichen können.Per Post: Die Adresse für den Versand per Post finden Sie direkt auf dem Antrag. Warum es nicht per Mail geht: Die Bescheinigung muss sicher übermittelt und Ihnen außerdem zweifelsfrei zugeordnet werden können. Das ist bei Mails nicht der Fall - die schnellste und einfachste Alternative ist "Meine TK".
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