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Ambulante Implantationen und Wechsel von Herzschrittmachern
Mit diesem Angebot ermöglichen wir Ihnen ein bundesweit besonderes Versorgungsprogramm zur ambulanten Implantation und dem Wechsel von 1- und 2-Kammer-Herzschrittmachern.
Das Wichtigste in KürzeErkrankungsbereich: akute oder chronische Herzkreislauf-ErkrankungBehandlung: Ambulante Implantation und/oder Wechsel von 1- und 2-Kammer HerzschrittmachernBehandlungsregion: bundesweitZugangsmöglichkeit: bundesweitBitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt.Details zur BehandlungViele Eingriffe müssen heutzutage nicht mehr im Krankenhaus stattfinden, sondern können auch ambulant durchgeführt werden. Dazu zählen auch die Implantation und Wechsel von Herzschrittmachern. Ist bei Ihnen eine Implantation oder der Wechsel eines implantierten Herzschrittmachers aus medizinischer Sicht angezeigt, können Sie diese im Rahmen unseres Angebots ambulant durch spezialisierte, am Vertrag teilnehmende niedergelassene Ärzt:innen oder Krankenhäuser durchführen lassen. Die teilnehmenden Leistungserbringer entscheiden, ggf. gemeinsam mit dem Anästhesisten oder der Anästhesistin, unter Abwägung Ihrer individuellen Risikosituation, ob der Eingriff im Rahmen des Vertrages durchgeführt werden kann.Die teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen informieren Sie ausführlich über den Inhalt dieser besonderen Versorgung und den Ablauf der Behandlung bzw. des Eingriffs.Ihre Vorteile auf einen BlickSie werden sowohl vor als auch nach der Operation bestens versorgt. Sie erhalten eine umfassende Aufklärung und Untersuchung, eine Nachsorge im überwachten Bett, eine Wundkontrolle und die Verordnung erforderlicher Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel.Die teilnehmenden Praxen und Kliniken erfüllen hohe Anforderungen an Qualität und Qualitätssicherung.Sie erhalten eine technologisch hochwertige Versorgung.Nicht notwendige Krankenhausaufenthalte können vermieden werden.Durch eine schnellere Mobilisierung können Sie schneller genesen und in Ihren Alltag zurückkehren.So nehmen Sie teilIhre Teilnahme ist freiwillig.Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Klinik oder Praxis unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung zur besonderen Versorgung. Diese geben Sie dort zurück.BindungsfristWährend der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und Kliniken gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der letzten Nachuntersuchung.Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
So nehmen Sie Kontakt aufSie möchten wissen, welche Praxen und Kliniken in Ihrer Nähe an diesem Behandlungsangebot teilnehmen? Gern senden wir Ihnen eine Übersicht per Post zu:Rufen Sie einfach unser TK-ServiceTeam an:Tel. 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)Auf Wunsch: Eintrag in die elektronische PatientenakteMöchten Sie, dass die Daten aus dieser Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte übernommen werden? Teilen Sie dies einfach dem Arzt oder der Ärztin mit.Fragen zum BehandlungsangebotUnser Team vom TK-PatientenService berät Sie gern:Tel. 040 - 46 06 62 01 70 Mo. - Do. 8 - 18 Uhr Fr. 8 - 16 Uhr
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