Nutzungsbedingungen des Vergabeportals
für Interessenten, Bewerber und Bieter
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Techniker Krankenkasse§1 Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg (im Folgenden "TK") und den Nutzern des Vergabeportals der TK in Bezug auf die Nutzung des Vergabeportals der TK.(2) In Bezug auf das Verhältnis zwischen der DTVP GmbH und denjenigen Nutzern, die sich auf der Webseite http://www.dtvp.de registriert haben, gelten für die Benutzung der dortigen Dienste die dort abrufbaren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von DTVP durch Bieter".(3) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses zwischen den Nutzern und der DTVP GmbH hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über das Vergabeportal der TK initiierten Vergabeverfahren.§ 2 Kommunikation im Vergabeportal der TK(1) Für die Teilnahme an Vergabeverfahren über das Vergabeportal der TK ist die Registrierung auf dem DTVP Vergabeportal (www.dtvp.de) erforderlich.(2) Der Nutzer stimmt zu, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren über den Benutzer-Account sowie die Projekträume der Vergabeverfahren, an denen er teilnimmt, stattfindet. Zu der Kommunikation sind in den Bewerbungsbedingungen der jeweiligen Vergabeverfahren gesonderte Bestimmungen getroffen, welche vorrangig sind. Das gilt insbesondere für die Abgabe von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen.(3) Die in der Rubrik "Kommunikation" auf dem TK Vergabeportal eingehenden Nachrichten der TK sind dem Nutzer zugegangen, sobald sie dort abrufbar sind.(4) Der Nutzer hat regelmäßig zu üblichen Geschäftszeiten seinen Benutzer-Account sowie die Projekträume für Vergabeverfahren der TK, an denen er teilnimmt, auf dem Vergabeportal der TK auf neue Nachrichten zu überprüfen. (5) Das Vergabeportal der TK informiert zwar per E-Mail an das vom Nutzer mitgeteilte E-Mail-Postfach über die Bereitstellung von Nachrichten, den Zugang der Nachricht bewirkt jedoch allein deren Eingang im Projektraum und/oder im Benutzer-Account des Vergabeportals der TK.(6) Dem Nutzer wird empfohlen, organisatorisch sicher zu stellen, dass die E-Mails, die bei dem vom Nutzer angegebenen E-Mail-Postfach eingehen, von ihm selbst oder von einem empfangsberechtigten Vertreter inhaltlich zur Kenntnis genommen werden.(7) Die Bewerbungsbedingungen der jeweiligen Vergabeverfahren regeln, ob Angebote und Teilnahmeanträge schriftlich, elektronisch oder elektronisch signiert abzugeben sind.(8) Bei Übermittlung von elektronisch signierten Angeboten muss der Nutzer - je nach Anforderung der TK - eine vom DTVP Vergabeportal unterstützte qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden. Hinweise zu den vom DTVP Vergabeportal unterstützten elektronischen Signaturen sind unter https://support.cosinex.de/ in der Rubrik "Informationen" einsehbar.(9) Erst mit dem Erhalt einer Empfangsbestätigung hat der Nutzer einen Nachweis, dass das gesendete Angebot oder der Teilnahmeantrag technisch vollständig auf das Vergabeportal übertragen worden ist. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente ist damit nicht verbunden.(10) Die Teilnahme an Vergabeverfahren über das Vergabeportal der TK darf nicht unter fremden Namen erfolgen.(11) Eine Verletzung dieser Pflicht berechtigt die TK zur Sperrung des elektronischen Zugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren.§ 3 Haftung(1) Die Haftung der TK für fahrlässige Pflichtverletzungen wird mit Ausnahme für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen der TK.
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