Dies kommt darauf an, in welches Land er entsandt wird. Im EU-Ausland bestehen Leistungsansprüche bei einem Arbeitsunfall weiter, wenn die gesetzlichen Kriterien der Entsendung erfüllt sind und eine Ausstrahlung des Sozialversicherungsrechts erfolgt.
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Besonderheit Coronavirus
Im Falle einer Erkrankung mit Covid-19 erbringt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann Leistungen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Erkrankung besteht.
Wenn die Ausstrahlung nicht greift
Gelten die Regeln der Ausstrahlung nicht, haben zahlreiche Berufsgenossenschaften separate Auslandsversicherungen inklusive Unfallversicherungsschutz geschaffen.
Informationen zum Schutz im Ausland sowie zu freiwilligen Auslandsversicherungen erhalten Arbeitgeber unter anderem bei folgenden Berufsgenossenschaften (BG):
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe - bgn.de
- BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - bgetem.de
- BG Handel und Warenlogistik - bghw.de
- BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - bgw-online.de
- Verwaltungs-BG - vbg.de
- Unfallversicherung Bund und Bahn - uv-bund-bahn.de
- BG BAU - bgbau.de
- BG Holz und Metall - bghm.de
- BG Rohstoffe und chemische Industrie - bgrci.de
- BG Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation - bg-verkehr.de
Die Richtlinien, Anmeldevordrucke und weitere Details sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften zu finden.