Die A1-Bescheinigung gilt für maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten. Für längere Aufenthalte können Sie als Arbeitgeber mit der jeweils zuständigen Stelle im Ausland eine Ausnahmevereinbarung schließen.

Weitere Details

Was gilt, wenn Sie immer ins gleiche Land entsenden?

Auch wenn Mitarbeitende für einen begrenzten Zeitraum immer wieder im gleichen Land arbeiten: Für jeden Einsatz muss jeweils ein neuer A1-Antrag für den jeweiligen Zeitraum gestellt werden.

So verlängern Sie die A1-Bescheinigung nach 24 Monaten

Dauert die Entsendung länger als 24 Monate, können unter bestimmten Umständen trotzdem weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. 

Dafür können Sie mit der jeweils zuständigen Stelle im Ausland eine Ausnahmevereinbarung für Ihre Mitarbeitenden vereinbaren. Die Online-Anträge für die verschiedenen Länder finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).