TK: Sehr geehrter Herr Cardinal, was bedeutet die Verabschiedung der beiden Digitalgesetze für die TK?

Daniel Cardinal: Die TK begrüßt grundsätzlich die Verabschiedung der beiden Gesetze. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist aus Sicht der TK eine große Chance die Gesundheitsversorgung von morgen attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Das DigiG und das GDNG sind dabei ein Schritt in die richtige Richtung, beispielsweise durch die Ausweitung der Telemedizin, die Möglichkeit der Cloudnutzung und die Stärkung der Nutzerfreundlichkeit der ePA.

Daniel Cardinal

Daniel Cardinal (Leiter des TK-Geschäftsbereiches Innovation und ambulante Versorgung) auf einem Porträtfoto. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation & ambulante Versorgung der Techniker Krankenkasse

TK: Wie profitieren die TK-Versicherten von den Gesetzen?

Cardinal: Unsere Versicherten werden insbesondere durch die Punkte profitieren, die eine Ausweitung der Funktionen der ePA zur Folge haben. Den Start macht dabei das eRezept: Wir dürfen nun endlich das eRezept in die TK-App integrieren. Zukünftig können unsere Versicherten ihr Arzneimittel ganz einfach über die TK-App in der Apotheke ihrer Wahl vorbestellen und bei Bedarf mit einem Botendienst liefern lassen - ohne einen Fuß in die Apotheke zu setzen. Mit Beginn der "ePA für alle" erfolgt dann auch eine automatische Synchronisation mit der vom Arzt einsehbaren Medikationsliste, sodass ungewünschte Wechselwirkungen bereits vor der Verordnung ausgeschlossen werden können.

TK: An welchen Stellen hätte die TK noch Änderungsbedarf gesehen?

Cardinal: Leider war der Gesetzgeber an einigen Stellen nicht so mutig, wie wir nach den ersten Entwürfen zunächst hoffen durften: Die Nutzung von Daten aus Wearables wie Smartwatches sowie ein digitales Antragsverfahren in der ambulanten Psychotherapie fehlen leider. Wir haben auch ein vereinfachtes Verfahren für den Fall vorgeschlagen, wenn man beim Arzt seine Gesundheitskarte vergisst und sich das vor Ort schnell von der Krankenkasse bestätigen lassen muss. Der Gesetzgeber ist uns da leider nur in Teilen gefolgt.

TK: Was sind aus Ihrer Sicht die nächsten Schritte hin zu einer modernen, digitalisierten und zukunftssicheren Gesundheitsversorgung?

Cardinal: Schön, dass Sie die Digitalisierung direkt in einem Zuge mit einer zukunftssicheren Versorgung nennen. Wir müssen endlich anfangen, die im Gesundheitswesen etablierten Prozesse in die digitale Welt zu bringen. Und das bedeutet eben nicht, einfach nur das Fax durch eine digitale Kommunikation zu ersetzen, sondern jetzt die Möglichkeit zu nutzen und die Prozesse zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und patientenzentriert zu gestalten. Wir gehen hier ganz aktiv voran und starten bereits in diesem Jahr, zusammen mit weiteren Kassen, die Erprobung der eVerordnung für Hilfsmittel. Als nächster Schritt muss durch den Gesetzgeber die Nutzung von unbereinigten, taggleich verfügbaren Abrechnungsdaten ermöglicht werden.

Warum das so wichtig ist, möchte ich Ihnen anhand eines Patientenpfads erläutern, wie er in Zukunft aussehen könnte: Auf Grund einer Erkrankung ist eine OP angezeigt, anschließend soll Physiotherapie erfolgen und es wird ein Hilfsmittel benötigt. Heute ist dies ein langwieriger, papierlastiger Prozess mit vielen Telefonaten und großem Zeitaufwand. Mit Einführung der eVO und taggleichen Abrechnungsdaten sähe es anders aus: Die TK erfährt von der geplanten OP und teilt passende Krankenhäuser in der Nähe sowie die dortige Qualität und einen möglichen Termin für diesen Eingriff mit. Die Physiotherapie-Termine können über die TK-App gebucht werden, ein Teil davon wird bequem von zuhause als Video-Therapie durchgeführt. Die Hilfsmittel-Verordnung wird ebenfalls über die TK-App bei einem passenden Anbieter eingelöst, der direkt das Abholdatum nennt.

Der Versicherte erhält damit eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Versorgung. Das Gesundheitswesen profitiert von einem effizienten Einsatz der knappen Ressourcen (Personal und Geld) und einer Vermeidung von Über- und Fehlversorgung. Die Daten und die Möglichkeiten dafür sind bereits da, wir müssen sie nur nutzen.