Informationen zur Selbsthilfeförderung
Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein.
Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die Anträge zur Pauschalförderung werden in einer kassenartenübergreifenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beraten und entschieden. Diese kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll die originäre, gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit für Gruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen sicherstellen.
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Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) haben die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern eine ARGE Selbsthilfeförderung gegründet.
Sie wird jährlich routierend von einer Krankenkasse geleitet. Fragen und Anträge richten Sie deshalb für 2013 an die Adresse:
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Prävention
z. Hd. Frau Liane Geilen
Neuer Markt 7 - 8
18439 Stralsund
Telefon Telefonnummer:08 00 - 265 08 04 40 72
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Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen