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Frau am Computer

Mitarbeiter in der Gleitzone

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Beschäftigte in der Gleitzone - die auch Niedriglohnbereich heißt - sind versicherungspflichtig. Allerdings gilt für sie eine besondere Beitragsberechnung. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitragsanteil, während der Anteil des Arbeitnehmers geringer ausfällt. Er steigt in der Gleitzone prozentual zu seinem Gehalt an. Der niedrigere Beitrag soll Beschäftigte motivieren, auch geringer bezahlte Jobs anzunehmen.

Mitarbeiter sind in der Gleitzone beschäftigt, wenn sie regelmäßig ein Gehalt zwischen 400,01 und 800,00 Euro erhalten. Regelmäßig heißt auch: Liegt das Entgelt in einzelnen Monaten nur deshalb zwischen diesen Werten, weil es für einen Teilmonat gezahlt wird oder wegen Kurzarbeit verringert ist, können Sie die Regeln für die Gleitzone nicht anwenden.

 

Schwankendes Entgelt und Einmalzahlungen

Bei schwankenden Entgelten oder Einmalzahlungen müssen Sie berechnen, ob das Gehalt des Mitarbeiters regelmäßig in der Gleitzone liegt. Dafür ermitteln Sie das jährliche Entgelt, indem Sie die monatlichen Gehälter und eventuelle Einmalzahlungen eines Jahres addieren. Anschließend teilen Sie die Summe durch zwölf und können überprüfen, ob Ihr Mitarbeiter in die Gleitzone fällt.

 

Arbeitsentgelt nur in Teilmonaten

Erhält ein Beschäftigter sein Gehalt nur für Teile des Abrechnungsmonats, rechnen Sie das Entgelt auf den vollen Kalendermonat hoch. Dafür multiplizieren Sie das Teilgehalt mit 30 und teilen den Wert durch die Anzahl der Kalendertage, für die das Entgelt gezahlt wurde.

 

Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen

Ist Ihr Mitarbeiter bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, rechnen Sie die Entgelte zusammen und schauen, ob das Ergebnis zwischen 400,01 und 800,00 Euro liegt. Übt ein Arbeitnehmer neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Gehalt zwischen 400,01 und 800,00 Euro nur eine weitere geringfügige Beschäftigung aus, bleibt diese unberücksichtigt und damit versicherungsfrei.

 

Über- oder Unterschreiten der Grenze

Verdient Ihr Mitarbeiter regelmäßig mehr als 800 Euro, fällt er nicht in den Niedriglohnbereich. Wer nur bis 400 Euro verdient, ist ein geringfügig Beschäftigter.

 

Überschreitet Ihr Mitarbeiter nur in einzelnen Monaten den oberen Grenzbetrag von 800 Euro, so berechnen Sie für diese Monate die Beiträge ganz normal.

erstellt am 03.01.11; zuletzt aktualisiert am 03.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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