Faktor für den Übergangsbereich (FÜ) bis zum 31. Dezember 2023
Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Welchen Faktor Sie zur Berechnung der Beiträge bis Ende 2023 nutzen, sehen Sie in unserer Tabelle.
Für alle Arbeitnehmer, die unter die Bestandschutzregelung fallen, berechnen Sie die Beträge mit dem sogenannten FÜ - d. h. dem Faktor für den Übergangsbereich.
Faktor Übergangsbereich (FÜ) 01.10.2022 - 31.12.2022 | Faktor Übergangsbereich (FÜ) 01.01.2023 - 31.12.2023 |
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0,7509 | 0,7417 |