SV-Rechengrößen 2023
Der Regierungsentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 wurde vom Bundeskabinett am 12. Oktober 2022 beschlossen, am 25. November hat der Bundesrat zugestimmt. Damit tritt die Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft. Unser Überblick über die Werte.
SV-Werte und Zusatzbeitragssatz der TK 2024
Die neuen Werte für 2024 stehen ebenfalls fest: Hier geht's zum Artikel.
Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt aktuell (2023) bei 1,2 Prozent. Ob er sich ändern wird, entscheidet der TK-Verwaltungsrat immer im Dezember eines Jahres für das Folgejahr. Sobald uns alle Werte bekannt sind und feststehen, finden Sie hier den Link.
SV-Rechengrößen 2023
Für die SV-Rechengrößen 2023 wurde die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2021 herangezogen. Diese Werte sind in der Sozialversicherungsgrößen-Rechengrößenverordnung u.a. festgelegt:
Beitragsbemessungsgrenze KV
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) gilt bundesweit und liegt bei 59.850 Euro jährlich bzw. 4.987,50 Euro monatlich.
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
Die Versicherungspflichtgrenze (eigentlich: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) in der gesetzlichen KV liegt bei 66.600 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze RV
Für die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (RV) gelten für die Gebiete West und Ost unterschiedlich Werte:
2023 liegt die BBG RV West bei 7.300 Euro pro Monat. Die BBG RV Ost liegt bei 7.100 Euro.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße West beträgt 3.395 Euro. Die Bezugsgröße Ost liegt bei 3.290 Euro.
SV-Rechengrößenverordnung 2023
Den Überblick über alle alle Werte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Beitragstabellen für 2023
Alle Werte für 2023 finden Sie in unseren übersichtlichen Beitragstabellen:
Beitragstabelle ab Juli 2023 (PDF, 770 kB) Beitragstabelle ab Januar 2023 (PDF, 605 kB)