Wenn Sie ermitteln, ob in Ihrem Betrieb die Umlage U1 anfällt, rechnen Sie unständig Beschäftigte mit. Die Umlage selbst brauchen Sie in der U1 für unständig Beschäftigte nicht zu zahlen. Für die U2 ist es anders: Dort müssen Sie die Umlage auch für unständig Beschäftigte zahlen.

Weitere Details

Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung (Umlage U1 und U2) handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, nimmt der Arbeitgeber daran teil. In einem Betrieb fällt die Umlage U1 an, wenn dort regelmäßig bis zu 30 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Mehr zu unständigen Beschäftigungen finden Sie auch bei TK-Lex.