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Newsletter: Ausgabe Juni 2013
Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien der Europäischen Union bei. Hierdurch vereinfachen sich die Regelungen für die Entsendung von Mitarbeitern. Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters.
Arbeitsrecht
Vollarbeitslose Grenzgänger erhalten nur von ihrem Wohnstaat Arbeitslosenunterstützung.
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Leben im Ausland
Wer eine Geschäftsreise macht, sollte sich mit den Gepflogenheiten im Ausland vertraut machen.
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Sonstiges
Während einer Auswärtstätigkeit können die Kosten für die Verpflegung nur in den ersten drei Monaten erstattet werden.
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