Aus Versicherung & Beiträge
Basiswissen
Aufgaben des Arbeitgebers
Aufgaben des Arbeitgebers sind beispielsweise die Beurteilung der Versicherungspflicht oder die Berechnung der Beiträge.
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Für wen fallen Beiträge an?
Beiträge zahlt der Arbeitgeber in der Regel nur für abhängig Beschäftigte, denen er ein Entgelt zahlt.
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Versicherungspflicht prüfen
Arbeitgeber müssen in regelmäßigen Abständen prüfen, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist.
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Beiträge berechnen
Als Arbeitgeber führen Sie nicht nur die Beiträge für Ihre Arbeitnehmer ab, sondern übernehmen auch einen Anteil an den Versicherungskosten.
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Melden und Nachweisen
Bevor der Arbeitgeber die Beiträge überweist, muss er die Krankenkasse über die zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge informieren.
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Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind bis auf eine Ausnahme einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.
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Krankenkasse wählen
Ihre Beschäftigten können in den meisten Fällen frei wählen, in welcher Krankenkasse sie sich versichern wollen.
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Schließung einer Krankenkasse
Was passiert, wenn eine Krankenkasse geschlossen wird? Hier können Sie nachlesen, was als Arbeitgeber auf Sie zukommt.
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Sozialversicherungsausweis
Als Arbeitgeber müssen Sie sich den Sozialversicherungsausweis oder entsprechende Schreiben zu Beginn einer Beschäftigung vorlegen lassen.
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Lohn- und Gehaltsunterlagen
Die Lohn- und Gehaltsunterlagen der Mitarbeiter dokumentieren auch, dass Sie Ihren Aufgaben in der Sozialversicherung nachkommen.
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Entgeltfortzahlung
Ist ein Arbeitnehmer krank oder muss sein krankes Kind betreuen, wird das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit fortgezahlt.
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