Arbeitgeber müssen eine ganze Reihe von Aufgaben in der Sozialversicherung wahrnehmen. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen.
Aufgaben des Arbeitgebers
Arbeitgeber nehmen viele Aufgaben in der Sozialversicherung wahr. Sie beurteilen zum Beispiel, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist oder nicht, berechnen die Beiträge und informieren die Krankenkasse darüber.
Arbeitgeber müssen zu Beginn einer Beschäftigung und zusätzlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres prüfen, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist.
Bevor der Arbeitgeber die Beiträge überweist, muss er die Krankenkasse über die zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge informieren. Auch andere Daten muss er regelmäßig an die Krankenkasse melden.
Die Beiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ausnahme: Die Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte. Die fallen erst am 15. des Folgemonats an.
Ihre Beschäftigten können frei wählen, in welcher Krankenkasse sie sich versichern wollen. Nur bei einigen Betriebs- und Innungskrankenkassen ist dieses Wahlrecht eingeschränkt. Die gewählte Krankenkasse darf die ...
Als Arbeitgeber müssen Sie für jeden Mitarbeiter Lohn- und Gehaltsunterlagen führen. Damit dokumentieren Sie auch, dass Sie Ihre Aufgaben in der Sozialversicherung ordnungsgemäß durchführen.
Wird ein Arbeitnehmer krank oder muss Ihre Mitarbeiterin wegen der Betreuung eines kranken Kindes zu Hause bleiben, müssen Sie grundsätzlich das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit fortzahlen. Ist Ihre Mitarbeiterin ...