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Arbeitgeber müssen eine ganze Reihe von Aufgaben in der Sozialversicherung wahrnehmen. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen.

Handschlag

Aufgaben des Arbeitgebers

Arbeitgeber nehmen viele Aufgaben in der Sozialversicherung wahr. Sie beurteilen zum Beispiel, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist oder nicht, berechnen die Beiträge und informieren die Krankenkasse darüber.

Aufgaben des Arbeitgebers

Für wen fallen Beiträge an?

Beiträge zahlt der Arbeitgeber in der Regel nur für abhängig Beschäftigte, denen er ein Entgelt zahlt.

Für wen fallen Beiträge an?

Versicherungspflicht prüfen

Arbeitgeber müssen zu Beginn einer Beschäftigung und zusätzlich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres prüfen, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist.

Versicherungspflicht prüfen

Beiträge berechnen

Als Arbeitgeber führen Sie nicht nur die Beiträge für Ihre Arbeitnehmer ab, sondern müssen auch einen Anteil an den Versicherungskosten übernehmen.

Beiträge berechnen

Melden und nachweisen

Bevor der Arbeitgeber die Beiträge überweist, muss er die Krankenkasse über die zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge informieren. Auch andere Daten muss er regelmäßig an die Krankenkasse melden.

Melden und nachweisen

Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ausnahme: Die Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte. Die fallen erst am 15. des Folgemonats an.

Fälligkeit der Beiträge

Krankenkasse wählen

Ihre Beschäftigten können frei wählen, in welcher Krankenkasse sie sich versichern wollen. Nur bei einigen Betriebs- und Innungskrankenkassen ist dieses Wahlrecht eingeschränkt. Die gewählte Krankenkasse darf die ...

Krankenkasse wählen

Schließung einer Krankenkasse

Was passiert, wenn eine Krankenkasse geschlossen wird? Hier können Sie nachlesen, was als Arbeitgeber auf Sie zukommt.

Schließung einer Krankenkasse

Sozialversicherungsausweis

Als Arbeitgeber müssen Sie sich den Sozialversicherungsausweis oder das entsprechende Schreiben zu Beginn einer Beschäftigung vorlegen lassen.

Sozialversicherungsausweis

Lohn- und Gehaltsunterlagen

Als Arbeitgeber müssen Sie für jeden Mitarbeiter Lohn- und Gehaltsunterlagen führen. Damit dokumentieren Sie auch, dass Sie Ihre Aufgaben in der Sozialversicherung ordnungsgemäß durchführen.

Lohn- und Gehaltsunterlagen

Entgeltfortzahlung

Wird ein Arbeitnehmer krank oder muss Ihre Mitarbeiterin wegen der Betreuung eines kranken Kindes zu Hause bleiben, müssen Sie grundsätzlich das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit fortzahlen. Ist Ihre Mitarbeiterin ...

Entgeltfortzahlung
 
 
 

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