StartseitePersonengruppenHilfsmittelanbieterVertragspartner werdenBeitritt zu Hilfsmittelverträgen
Beitritt zu HilfsmittelverträgenAuf dieser Seite haben wir Ihnen weiterführende Informationen von Einrichtungen und Institutionen zusammengestellt.
Verträge zu Hilfsmitteln
Wir bieten Ihnen verschiedene Verträge zu einer Reihe von Hilfsmitteln an.Häufige Fragen
Ja. Halten Sie bitte bei telefonischen Anfragen immer Ihr Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bereit. Dasselbe gilt für schriftlichen Kontakt mit der TK. Geben Sie dieses immer mit an. Durch Ihr IK ist die eindeutige Zuordnung Ihres Unternehmens möglich und wir können Ihr Anliegen schnell beantworten.
Vollständige Antwort
Ihr erster Ansprechpartner und Dienstleister bei z. B. Beitritten oder Kündigungen ist Ihr zuständiger Leistungserbringer- oder Landesapothekerverband. Erfragen Sie dort die Beitrittsoptionen für die gewünschten Produktgruppen; dort wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen (z. B. Vorhandensein einer gültigen PQ). Ihr Verband informiert die TK anhand einer Meldeliste über neue Beitritte oder Beendigungen. Sie brauchen sich nicht zusätzlich bei uns melden.
Ja, Bedingung für die Abgabe von Hilfsmitteln ist eine gültige Präqualifizierung für die Produktgruppenbereiche, die beliefert werden sollen.
Vollständige Antwort
Wenn Sie direkt über die TK beitreten, beginnt die Teilnahme frühestens mit dem Datum der Unterschrift.
Treten Sie über eine Gemeinschaft bei, so übermittelt diese uns das Beginndatum Ihrer Vertragsteilnahme.
Nein. Eine gesonderte Beitrittsbestätigung erhalten Sie nicht.
Vollständige Antwort
Ja. Wir interessieren uns sehr dafür.
Allerdings brauchen Sie uns diese nicht gesondert mitzuteilen.
Vollständige Antwort
Die Vertragspartnersuche ist - ausgehend vom PLZ-Bereich des TK-Kunden - bereits auf einen regionalen Suchradius von 5 Kilometer eingestellt. Wird in diesem Radius kein Vertragspartner gefunden, erhöht sich der Suchradius automatisch, bis wir Vertragspartner finden. Die Liste der Suchtreffer ist auf maximal 20 Vertragspartner begrenzt.
Vollständige Antwort
Jeder Preisvereinbarung zwischen den Krankenkassen und Ihnen als Leistungserbringer ist ein eindeutiges Kennzeichen zugeordnet - der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS). Es handelt sich immer um einen 7-stelligen Schlüssel.
Vollständige Antwort
Beispielsweise im Bereich Orthopädietechnik hat die TK in Kooperation mit der BARMER gemeinsam Verträge verhandelt. Die BARMER wird auch im Vertrag mitgenannt. Ihren Vertragsbeitritt beantragen und erklären Sie jedoch bei jeder Krankenkasse eigenständig.
Für diese Produkte haben sich die Ersatzkassen zu mehreren Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammengeschlossen.
Vollständige Antwort
Für die Abgabe und Belieferung bestimmter Hilfsmittel sind Sicherheitsleistungen erforderlich.
Vollständige Antwort
Mehr anzeigen
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir Tools zur Erfolgsmessung und Optimierung unserer Werbekampagnen sowie für Remarketing ein. Wir möchten unter anderem verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und wie wir Sie auf Grundlage Ihrer Besuche und Interaktionen im Rahmen von Werbekampagnen erneut mit personalisierten Anzeigen auf externen Webseiten ansprechen können. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.