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Beitritt zu Hilfsmittelverträgen Auf dieser Seite haben wir Ihnen weiterführende Informationen von Einrichtungen und Institutionen zusammengestellt.
Häufige Fragen
Ja. Halten Sie bitte bei telefonischen Anfragen immer Ihr Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bereit. Dasselbe gilt für schriftlichen Kontakt mit der TK. Geben Sie dieses immer mit an. Durch Ihr IK ist die eindeutige Zuordnung Ihres Unternehmens möglich und wir können Ihr Anliegen schnell beantworten.
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Ihr erster Ansprechpartner und Dienstleister bei z. B. Beitritten oder Kündigungen ist Ihr zuständiger Leistungserbringer- oder Landesapothekerverband. Erfragen Sie dort die Beitrittsoptionen für die gewünschten Produktgruppen; dort wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen (z. B. Vorhandensein einer gültigen PQ). Ihr Verband informiert die TK anhand einer Meldeliste über neue Beitritte oder Beendigungen. Sie brauchen sich nicht zusätzlich bei uns melden.
Ja, Bedingung für die Abgabe von Hilfsmitteln ist eine gültige Präqualifizierung für die Produktgruppenbereiche, die beliefert werden sollen.
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Wenn Sie direkt über die TK beitreten, beginnt die Teilnahme frühestens mit dem Datum der Unterschrift.

Treten Sie über eine Gemeinschaft bei, so übermittelt diese uns das Beginndatum Ihrer Vertragsteilnahme.
Nein. Eine gesonderte Beitrittsbestätigung erhalten Sie nicht.
 
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Ja. Wir interessieren uns sehr dafür.

Allerdings brauchen Sie uns diese nicht gesondert mitzuteilen.
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Die Vertragspartnersuche ist - ausgehend vom PLZ-Bereich des TK-Kunden - bereits auf einen regionalen Suchradius von 5 Kilometer eingestellt. Wird in diesem Radius kein Vertragspartner gefunden, erhöht sich der Suchradius automatisch, bis wir Vertragspartner finden. Die Liste der Suchtreffer ist auf maximal 20 Vertragspartner begrenzt.
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Jeder Preisvereinbarung zwischen den Krankenkassen und Ihnen als Leistungserbringer ist ein eindeutiges Kennzeichen zugeordnet - der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS). Es handelt sich immer um einen 7-stelligen Schlüssel.
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Beispielsweise im Bereich Orthopädietechnik hat die TK in Kooperation mit der BARMER gemeinsam Verträge verhandelt. Die BARMER wird auch im Vertrag mitgenannt. Ihren Vertragsbeitritt beantragen und erklären Sie jedoch bei jeder Krankenkasse eigenständig. 
 
Für diese Produkte haben sich die Ersatzkassen zu mehreren Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammengeschlossen.
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Für die Abgabe und Belieferung bestimmter Hilfsmittel sind Sicherheitsleistungen erforderlich.
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