Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können COVID-19 bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen erhalten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Reha-Rettungsschirm in der zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Form und in angepasster Form mit Wirkung ab 18. November 2020.
Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.