Rehaeinrichtungen
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können COVID-19 bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen erhalten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Reha-Rettungsschirm in der zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Form und in angepasster Form mit Wirkung ab 18. November 2020. Weiterhin finden Sie hier auch relevante Informationen zum elektronischen Datenaustausch, zu dem alle Rehabilitationseinrichtungen ab 1. Juli 2021 gesetzlich verpflichtet sind.



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